Alle Mirka Maschinen unterliegen einer gesetzlichen Gewährleistung von zwei Jahren ab Kaufdatum.
Durch eine Registrierung der Mirka Maschinen innerhalb von 30 Tagen ab Kaufdatum, verlängert sich die Gewährleistung um ein weiteres Jahr.
Damit die Gewährleistung Ihrer Maschine gültig ist, muss sie im Einklang mit den Sicherheits- und Bedienungsanleitungen eingesetzt, gewartet und bedient werden. Wenn bei Ihrer Mirka Maschine aufgrund von Material- oder Fertigungsfehlern Probleme auftreten, repariert Mirka Ihre Maschine im Einklang mit den Gewährleistungsbedingungen kostenfrei.